Jetzt Rabatte sichern bei EIS.de
Mehr Spaß, Sinnlichkeit und Freude mit den aktuellen Rabatten bei EIS.de. Schau vorbei, viele sinnliche Spielzeuge und tolle Ideen.
Jetzt mehr erfahren
Anzeige

Die rechtlichen Aspekte einer Trennung in eheähnlichen Gemeinschaften

14.06.2025 64 mal gelesen 0 Kommentare
  • In eheähnlichen Gemeinschaften gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt nach der Trennung.
  • Das gemeinsam erworbene Vermögen bleibt im Regelfall im Besitz des jeweiligen Eigentümers.
  • Gemeinsam abgeschlossene Verträge, wie Mietverträge, müssen von beiden Parteien gekündigt oder umgeschrieben werden.

Definition und rechtlicher Status der eheähnlichen Gemeinschaft

Definition und rechtlicher Status der eheähnlichen Gemeinschaft

Werbung

Eine eheähnliche Gemeinschaft – manchmal auch als nichteheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet – beschreibt das auf Dauer angelegte Zusammenleben zweier Personen, die keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Entscheidend ist, dass die Partner einen gemeinsamen Haushalt führen und nach außen wie ein Paar auftreten. Die Beziehung muss über eine bloße Wohngemeinschaft hinausgehen, also persönliche Bindung, gegenseitige Fürsorge und wirtschaftliche Verflechtungen aufweisen.

Jetzt Rabatte sichern bei EIS.de
Mehr Spaß, Sinnlichkeit und Freude mit den aktuellen Rabatten bei EIS.de. Schau vorbei, viele sinnliche Spielzeuge und tolle Ideen.
Jetzt mehr erfahren
Anzeige

Rechtlich betrachtet existiert für die eheähnliche Gemeinschaft kein spezieller Schutz oder gesetzlicher Rahmen im Familienrecht. Es gibt keine eigene gesetzliche Definition, stattdessen erfolgt die Einordnung meist über Einzelfallentscheidungen der Gerichte. Weder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) noch andere zentrale Gesetze regeln Rechte und Pflichten der Partner ausdrücklich. Das bedeutet: Es fehlt an gesetzlichen Ansprüchen, wie sie Eheleuten zustehen – etwa beim Unterhalt, Erbrecht oder Vermögensausgleich.

Die Abgrenzung zu anderen Lebensformen ist wichtig: Während bei einer Wohngemeinschaft (WG) keine persönliche Bindung und kein gemeinsames Wirtschaften im Vordergrund stehen, ist die eheähnliche Gemeinschaft durch das bewusste Führen eines gemeinsamen Lebens wie „Eheleute“ geprägt. Kurzfristige oder rein sexuelle Beziehungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Für Behörden und Gerichte ist die eheähnliche Gemeinschaft vor allem dann relevant, wenn es um Sozialleistungen, Mietrecht oder familienrechtliche Streitigkeiten geht. Die Anerkennung erfolgt nach objektiven Kriterien, etwa gemeinsamer Wohnsitz, gemeinsames Wirtschaften und Auftreten als Paar im sozialen Umfeld.

Wichtige rechtliche Unterschiede zur Ehe und Konsequenzen bei Trennung

Wichtige rechtliche Unterschiede zur Ehe und Konsequenzen bei Trennung

Die Trennung einer eheähnlichen Gemeinschaft unterscheidet sich rechtlich gravierend von der Scheidung einer Ehe. Viele Schutzmechanismen und Ansprüche, die Eheleuten zustehen, entfallen vollständig. Dies hat direkte Auswirkungen auf Vermögen, Unterhalt, Erbe und Steuern.

  • Erbrecht: Ohne Testament erbt der Partner nichts. Gesetzliche Erbansprüche existieren nicht. Auch Pflichtteilsrechte entfallen.
  • Steuerliche Nachteile: Kein Ehegattensplitting, geringere Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften. Das kann zu erheblichen Steuerbelastungen führen, wenn Vermögen übertragen wird.
  • Vermögensausgleich: Es gibt keinen Zugewinnausgleich. Investitionen oder Vermögensverschiebungen während der Beziehung werden nur in seltenen Ausnahmefällen ausgeglichen, etwa bei nachweisbarer gemeinsamer Vermögensbildung und erheblichen Ungleichgewichten.
  • Unterhalt: Nach der Trennung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterhalt zwischen den Partnern. Lediglich für gemeinsame Kinder gibt es gesetzliche Unterhaltsansprüche.
  • Versorgungsausgleich: Rentenanwartschaften werden nicht geteilt. Jeder bleibt für seine Altersvorsorge selbst verantwortlich.
  • Sozialrechtliche Folgen: Bei Bezug von Sozialleistungen gelten Partner als Bedarfsgemeinschaft. Einkommen und Vermögen werden angerechnet, ohne dass rechtliche Ausgleichsansprüche zwischen den Partnern bestehen.

Im Ergebnis bedeutet das: Ohne individuelle vertragliche Regelungen ist der rechtliche Schutz bei Trennung einer eheähnlichen Gemeinschaft äußerst gering. Wer hier nicht vorsorgt, riskiert im Streitfall erhebliche finanzielle und rechtliche Nachteile.

Wohnung und Mietverhältnis: Was gilt bei einer Trennung in der eheähnlichen Gemeinschaft?

Wohnung und Mietverhältnis: Was gilt bei einer Trennung in der eheähnlichen Gemeinschaft?

Nach einer Trennung stellt sich oft die Frage, wer in der bisherigen Wohnung bleiben darf und wie mit dem Mietvertrag oder gemeinsamem Eigentum umzugehen ist. Anders als bei einer Ehe gibt es hier keine speziellen gesetzlichen Regelungen zum Schutz eines Partners.

  • Mietvertrag nur auf einen Partner: Steht nur eine Person im Mietvertrag, hat der andere Partner nach der Trennung kein Bleiberecht. Er muss die Wohnung auf Verlangen verlassen, unabhängig davon, wie lange er dort gewohnt hat.
  • Beide Partner als Mieter: Sind beide im Mietvertrag eingetragen, können sie die Wohnung nur gemeinsam kündigen. Jeder haftet weiterhin für die Miete, bis der Vertrag endet. Bei Uneinigkeit kann einer den anderen auf Abgabe der Kündigung verklagen.
  • Untermietverhältnis: Ein Untermietvertrag mit Zustimmung des Vermieters kann helfen, Rechte abzusichern. Ohne solche Vereinbarung ist der nicht eingetragene Partner rechtlich kaum geschützt.
  • Eigentumswohnung oder Haus: Sind beide im Grundbuch, bleibt die Nutzung oft streitig. Ohne klare Vereinbarung zur Nutzung oder Ausgleichszahlung kann es zu langwierigen Auseinandersetzungen kommen. Wer nicht im Grundbuch steht, hat keine Ansprüche auf das Objekt.
  • Haftung für Schulden: Bei gemeinsamen Immobilien haften beide für Darlehen, auch nach der Trennung. Zwangsversteigerungen sind bei Streitigkeiten nicht selten.

Praktischer Tipp: Frühzeitige, schriftliche Vereinbarungen zur Wohnungsnutzung und Haftung vermeiden teure Konflikte. Ohne klare Regelung bleibt meist nur der Weg über das Zivilgericht.

Vermögensaufteilung und gemeinsame Investitionen beim Auseinandergehen

Vermögensaufteilung und gemeinsame Investitionen beim Auseinandergehen

Bei der Trennung einer eheähnlichen Gemeinschaft gilt: Jeder behält grundsätzlich das, was ihm gehört. Eine automatische Vermögensaufteilung, wie sie bei Eheleuten üblich ist, existiert nicht. Gemeinsame Investitionen oder größere Anschaffungen können jedoch schnell zu Streit führen, wenn keine klaren Absprachen getroffen wurden.

  • Gemeinsame Konten: Guthaben auf Gemeinschaftskonten steht beiden Partnern zu gleichen Teilen zu, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach der Trennung empfiehlt es sich, das Konto umgehend aufzulösen oder aufzuteilen, um Missbrauch zu verhindern.
  • Wertgegenstände und Anschaffungen: Wurde ein Gegenstand gemeinsam angeschafft, gehört er beiden. Im Streitfall muss nachgewiesen werden, wer wie viel gezahlt hat. Fehlt dieser Nachweis, wird oft eine hälftige Teilung angenommen.
  • Investitionen in das Vermögen des Partners: Wer in das Eigentum des anderen investiert (z.B. Renovierung, Möbelkauf für die Wohnung des Partners), hat nur in Ausnahmefällen einen Ausgleichsanspruch. Voraussetzung ist, dass die Investition über das Alltägliche hinausgeht und eine erhebliche Wertsteigerung bewirkt.
  • Darlehen und Schulden: Für gemeinsam aufgenommene Kredite haften beide Partner gesamtschuldnerisch. Zahlt einer nach der Trennung mehr als seinen Anteil, kann er einen Ausgleich verlangen.
  • Steuerliche Stolperfallen: Größere Schenkungen oder ungleiche Investitionen können Schenkungssteuer auslösen, wenn keine vertragliche Regelung besteht. Hier drohen unvorhergesehene Kosten.

Empfehlung: Vor größeren Anschaffungen oder Investitionen empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung zur Eigentumszuordnung und Kostenbeteiligung. Das verhindert langwierige und teure Streitigkeiten im Trennungsfall.

Unterhaltsansprüche und Kindesunterhalt bei Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Unterhaltsansprüche und Kindesunterhalt bei Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bestehen grundsätzlich keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche zwischen den ehemaligen Partnern. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

  • Kindesunterhalt: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist gesetzlich verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Eine Vaterschaftsanerkennung ist Voraussetzung für die Unterhaltspflicht.
  • Betreuungsunterhalt: Der betreuende Elternteil kann für die ersten drei Lebensjahre des Kindes Betreuungsunterhalt verlangen. In besonderen Fällen, etwa bei Krankheit oder fehlender Betreuungsmöglichkeit, kann dieser Anspruch verlängert werden.
  • Keine automatische Anpassung: Im Gegensatz zur Ehe gibt es keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, selbst wenn ein Partner durch die Kinderbetreuung beruflich zurückstecken musste. Nur der Bedarf des Kindes ist rechtlich abgesichert.
  • Durchsetzung: Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Zahlungen nicht nach, kann der betreuende Elternteil den Unterhalt gerichtlich geltend machen oder Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Hinweis: Individuelle Vereinbarungen zum Unterhalt sind möglich, sollten aber schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder im Trennungsfall

Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder im Trennungsfall

Bei einer Trennung in der eheähnlichen Gemeinschaft bleibt das Sorgerecht für gemeinsame Kinder in der Regel bestehen, sofern beide Elternteile es zuvor gemeinsam erklärt haben. Die Trennung allein führt nicht zum Entzug oder zur Änderung des Sorgerechts.

  • Voraussetzung für gemeinsames Sorgerecht: Es muss eine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegen. Ohne diese hat in der Praxis meist die Mutter das alleinige Sorgerecht, es sei denn, ein Gericht entscheidet anders.
  • Umgangsrecht: Beide Elternteile haben das Recht und die Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind. Der betreuende Elternteil darf den Kontakt zum anderen Elternteil nicht grundlos verweigern.
  • Regelung des Umgangs: Im Streitfall kann das Familiengericht eine verbindliche Umgangsregelung treffen. Hierbei steht das Kindeswohl immer im Mittelpunkt. Flexible, einvernehmliche Lösungen sind aber meist vorzuziehen.
  • Umzug eines Elternteils: Zieht ein Elternteil mit dem Kind um, muss der andere Elternteil informiert werden. Bei größeren Entfernungen kann das Umgangsrecht angepasst werden, damit der Kontakt nicht abreißt.
  • Kindeswille: Je älter das Kind, desto mehr wird sein Wunsch bei der Umgangsregelung berücksichtigt. Das Gericht kann das Kind dazu anhören.

Empfehlung: Frühzeitige, schriftliche Absprachen zum Sorgerecht und Umgang helfen, Konflikte zu vermeiden und die Interessen des Kindes zu schützen.

Sozialrechtliche Auswirkungen der Trennung einer eheähnlichen Gemeinschaft

Sozialrechtliche Auswirkungen der Trennung einer eheähnlichen Gemeinschaft

Nach der Trennung einer eheähnlichen Gemeinschaft ändern sich oft die Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen. Die Behörden prüfen genau, ob weiterhin eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft besteht oder ob nun getrennte Haushalte vorliegen.

  • Ende der Bedarfsgemeinschaft: Mit der Trennung gilt jeder Partner grundsätzlich als eigenständige Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen und Vermögen des Ex-Partners wird nicht mehr angerechnet, sofern eine räumliche und wirtschaftliche Trennung tatsächlich umgesetzt wurde.
  • Nachweis der Trennung: Wer Sozialleistungen beantragt, muss die Trennung nachweisen. Dazu zählen separate Konten, getrennte Haushaltsführung und – falls noch gemeinsame Wohnung – die Nutzung unterschiedlicher Räume. Behörden verlangen oft detaillierte Nachweise.
  • Kindergeld und Leistungen für Kinder: Kindergeld und andere familienbezogene Leistungen stehen dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt. Das kann Auswirkungen auf den Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss haben.
  • Alleinerziehendenstatus: Nach der Trennung kann ein Elternteil als alleinerziehend gelten und erhält dadurch eventuell höhere Leistungen, z.B. beim Steuerfreibetrag oder beim Bürgergeld.
  • Risiko gemeinsamer Wohnsitz: Bleiben beide Partner aus praktischen Gründen in der gleichen Wohnung, kann das Amt eine fortbestehende Bedarfsgemeinschaft unterstellen. Das führt oft zu Leistungskürzungen oder Rückforderungen.

Fazit: Eine konsequente und nachweisbare Trennung ist sozialrechtlich entscheidend, um Nachteile beim Leistungsbezug zu vermeiden. Frühzeitige Information der zuständigen Stellen und lückenlose Dokumentation sind ratsam.

Praktische Vorsorgemaßnahmen und rechtliche Absicherung vor und während einer Trennung

Praktische Vorsorgemaßnahmen und rechtliche Absicherung vor und während einer Trennung

Wer sich in einer eheähnlichen Gemeinschaft befindet, sollte frühzeitig an rechtliche Absicherung denken. Ohne vorausschauende Regelungen kann eine Trennung schnell zu existenziellen Problemen führen. Die folgenden Maßnahmen helfen, Risiken zu minimieren und Streit zu vermeiden:

  • Partnerschaftsvertrag abschließen: Ein individuell gestalteter Vertrag kann zentrale Fragen wie Vermögensaufteilung, Nutzung der Wohnung, Schuldenregelung und Ausgleich für Investitionen verbindlich regeln. Notarielle Beurkundung erhöht die Rechtssicherheit.
  • Testament und Vorsorgevollmacht: Wer seinen Partner im Todesfall absichern möchte, sollte ein Testament aufsetzen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann im Krankheitsfall die Handlungsfähigkeit des Partners sichergestellt werden.
  • Klare Eigentumsverhältnisse dokumentieren: Bei gemeinsamen Anschaffungen oder Immobilien empfiehlt sich eine schriftliche Festlegung, wem was gehört und wie Kosten getragen werden. Das verhindert spätere Beweisprobleme.
  • Regelungen für den Trennungsfall schriftlich festhalten: Schon während der Beziehung können Vereinbarungen zur Wohnungsnutzung, Unterhalt für Kinder oder Umgangsrecht getroffen werden. Solche Absprachen sind im Streitfall Gold wert.
  • Frühzeitige anwaltliche Beratung: Eine rechtliche Erstberatung hilft, individuelle Risiken zu erkennen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Besonders bei Immobilien, gemeinsamen Krediten oder komplexen Vermögensverhältnissen ist dies unerlässlich.
  • Steuerliche und sozialrechtliche Folgen prüfen: Veränderungen durch Trennung können steuerliche Nachteile oder Auswirkungen auf Sozialleistungen haben. Ein Steuerberater oder Sozialrechtsexperte kann hier Klarheit schaffen.
  • Regelmäßige Aktualisierung der Vereinbarungen: Lebenssituationen ändern sich. Es ist sinnvoll, bestehende Verträge und Absprachen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.

Eine vorausschauende Planung ist der beste Schutz vor unangenehmen Überraschungen im Trennungsfall. Je klarer die Regelungen, desto geringer das Konfliktpotenzial.

Typische Fehler und Fallbeispiele: Worauf Sie unbedingt achten sollten

Typische Fehler und Fallbeispiele: Worauf Sie unbedingt achten sollten

  • Unklare Trennung von Haushalts- und Vermögensverhältnissen: Häufig werden nach der Trennung Konten, Verträge oder Versicherungen nicht rechtzeitig getrennt. Das führt zu Missverständnissen, finanziellen Nachteilen oder sogar Haftungsrisiken, etwa wenn einer Schulden macht und der andere mit im Vertrag steht.
  • Keine Belege für Investitionen oder Anschaffungen: Viele verlassen sich auf mündliche Absprachen. Ohne Quittungen oder Verträge ist es fast unmöglich, nachzuweisen, wer wie viel zu gemeinsamen Anschaffungen beigetragen hat. Im Streitfall bleibt dann oft nur der Weg über teure Gerichtsverfahren.
  • Vernachlässigung der Absicherung gemeinsamer Kinder: Nicht selten wird vergessen, das Sorgerecht oder den Umgang nach der Trennung klar zu regeln. Das kann zu langwierigen Konflikten führen, die das Kind belasten und im schlimmsten Fall den Kontakt zu einem Elternteil gefährden.
  • Ignorieren steuerlicher und sozialrechtlicher Folgen: Wer etwa nach der Trennung noch gemeinsam in einer Wohnung bleibt, riskiert, dass Behörden weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft annehmen. Das kann zu Rückforderungen oder Leistungskürzungen führen, die leicht vermeidbar gewesen wären.
  • Fehlende professionelle Beratung: Viele scheuen den Gang zum Anwalt oder Notar, weil sie Kosten sparen wollen. Am Ende werden dadurch oft viel größere finanzielle Verluste oder rechtliche Nachteile riskiert.

Fallbeispiel: Ein Paar kauft gemeinsam eine Immobilie, aber nur einer steht im Grundbuch. Nach der Trennung verlangt der andere einen Ausgleich für gezahlte Raten und Renovierungen – ohne schriftliche Vereinbarung bleibt er meist auf den Kosten sitzen.

Fazit: Wer typische Fehler vermeidet und rechtzeitig klare, schriftliche Regelungen trifft, schützt sich vor jahrelangen Auseinandersetzungen und finanziellen Verlusten.

Zusammenfassung und konkrete Empfehlungen zur Trennung aus einer eheähnlichen Gemeinschaft

Zusammenfassung und konkrete Empfehlungen zur Trennung aus einer eheähnlichen Gemeinschaft

  • Erstellen Sie frühzeitig eine Bestandsaufnahme aller finanziellen Verpflichtungen und Vermögenswerte, um einen klaren Überblick zu behalten. Nutzen Sie dafür idealerweise eine Liste, die auch kleinere Gegenstände und laufende Verträge erfasst.
  • Überprüfen Sie alle bestehenden Versicherungen, insbesondere Haftpflicht-, Hausrat- und Lebensversicherungen. Klären Sie, ob und wie eine Anpassung oder Trennung der Policen erforderlich ist, um ungewollte Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Regeln Sie den Zugang zu digitalen Konten, Abos und Online-Diensten. Ändern Sie Passwörter und stellen Sie sicher, dass keine unberechtigten Zugriffe durch den Ex-Partner möglich sind.
  • Informieren Sie relevante Dritte wie Vermieter, Banken, Energieversorger oder Behörden zeitnah über die geänderte Lebenssituation, um Missverständnisse und Nachforderungen zu verhindern.
  • Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen zur Trennung schriftlich, auch wenn sie zunächst nur vorläufig sind. So lassen sich spätere Streitigkeiten leichter vermeiden oder klären.
  • Denken Sie an den Schutz Ihrer persönlichen Daten und Unterlagen. Bewahren Sie wichtige Dokumente getrennt auf und fertigen Sie Kopien an, falls ein Zugriff durch den Ex-Partner nicht mehr gewährleistet ist.
  • Nutzen Sie Mediation oder außergerichtliche Einigungsstellen, falls die Kommunikation schwierig wird. Das spart Zeit, Geld und Nerven im Vergleich zu langwierigen Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob eine Anpassung Ihres Testaments oder bestehender Vollmachten notwendig ist, um ungewollte Rechtsfolgen nach der Trennung zu verhindern.

Eine strukturierte und sachliche Vorgehensweise schützt vor emotionalen und finanziellen Überraschungen. Ziehen Sie bei Unsicherheiten stets rechtliche oder fachliche Beratung hinzu, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Produkte zum Artikel

satisfyer-bullseye-connect-app

34.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

sexy-rendez-vous

14.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

4play-games

14.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

naked-strip-poker

11.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

a-year-of-sex

11.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.


FAQ: Rechtliche Folgen einer Trennung aus einer eheähnlichen Gemeinschaft

Habe ich nach einer Trennung Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner?

Nein, ein gegenseitiger Anspruch auf Unterhalt besteht bei einer Trennung aus einer eheähnlichen Gemeinschaft grundsätzlich nicht. Lediglich für gemeinsame Kinder kann ein Anspruch auf Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt bestehen.

Wie wird das gemeinsam genutzte Vermögen nach der Trennung aufgeteilt?

Es gibt keinen automatischen Vermögensausgleich wie beim Zugewinnausgleich in der Ehe. Jeder behält grundsätzlich das, was ihm gehört. Nur bei größeren, nachweisbaren Investitionen in das Vermögen des Partners kann ein Ausgleichsanspruch bestehen.

Wer darf nach der Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleiben?

Steht nur einer der Partner im Mietvertrag oder Grundbuch, hat nur dieser ein Bleiberecht. Der andere muss die Wohnung auf Aufforderung verlassen. Sind beide eingetragen, sind sie gemeinsam verantwortlich und nur gemeinsam kündigungsberechtigt.

Was geschieht mit dem gemeinsamen Sorgerecht für Kinder nach der Trennung?

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Trennung bestehen, sofern es vorher gemeinsam erklärt wurde. Der betreuende Elternteil hat zusätzlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt für das Kind in den ersten drei Lebensjahren.

Wie kann ich mich in einer eheähnlichen Gemeinschaft rechtlich absichern?

Um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss eines Partnerschaftsvertrags, gegebenenfalls eines Testaments sowie klare schriftliche Regelungen zu Vermögen, Wohnen und Kindern. Eine rechtliche Beratung ist ratsam.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Zusammenfassung des Artikels

Eine eheähnliche Gemeinschaft ist das auf Dauer angelegte Zusammenleben zweier Personen ohne Eheschließung, für die es keinen speziellen rechtlichen Schutz gibt. Bei Trennung bestehen kaum gesetzliche Ansprüche bezüglich Unterhalt, Vermögen oder Wohnung; nur für gemeinsame Kinder gelten Unterhaltsansprüche.

Jetzt Rabatte sichern bei EIS.de
Mehr Spaß, Sinnlichkeit und Freude mit den aktuellen Rabatten bei EIS.de. Schau vorbei, viele sinnliche Spielzeuge und tolle Ideen.
Jetzt mehr erfahren
Anzeige

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Schließen Sie frühzeitig einen Partnerschaftsvertrag ab: Da es für eheähnliche Gemeinschaften keinen gesetzlichen Rahmen für Vermögensaufteilung, Unterhalt oder Wohnungsnutzung gibt, sollten Sie wichtige Punkte wie Eigentumsverhältnisse, Ausgleich für Investitionen und Regelungen für den Trennungsfall schriftlich und möglichst notariell absichern.
  2. Dokumentieren Sie Eigentum und gemeinsame Investitionen klar: Halten Sie bei größeren Anschaffungen, gemeinsamen Konten oder Investitionen schriftlich fest, wem was gehört und wie Kosten getragen werden. Dies erleichtert die Vermögensaufteilung und verhindert Streit im Trennungsfall.
  3. Regeln Sie das Wohnverhältnis rechtzeitig: Prüfen Sie, wer im Mietvertrag oder Grundbuch steht und treffen Sie frühzeitig Vereinbarungen zur Wohnungsnutzung und Haftung für gemeinsame Schulden. Ohne klare Absprachen drohen teure und langwierige Auseinandersetzungen.
  4. Berücksichtigen Sie Unterhalts- und Sorgerechtsfragen für gemeinsame Kinder: Für gemeinsame Kinder bestehen gesetzliche Unterhalts- und Sorgerechtsregelungen. Treffen Sie schriftliche Absprachen zum Umgang und zur finanziellen Verantwortung, um die Interessen der Kinder zu schützen und Konflikte zu vermeiden.
  5. Lassen Sie sich rechtzeitig rechtlich beraten: Nutzen Sie die Expertise von Anwälten oder Fachberatern, um individuelle Risiken zu erkennen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln – insbesondere bei Immobilien, Krediten oder komplexen Vermögensverhältnissen.

Produkte zum Artikel

satisfyer-bullseye-connect-app

34.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

sexy-rendez-vous

14.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

4play-games

14.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

naked-strip-poker

11.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

a-year-of-sex

11.99 EUR* * inklusive % MwSt. / Preis kann abweichen, es gilt der Preis auf dem Onlineshop des Anbieters.

Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

  Bildbeschreibung fehlt Bildbeschreibung fehlt Bildbeschreibung fehlt Bildbeschreibung fehlt Bildbeschreibung fehlt
  Parship Neu.de ElitePartner LemonSwan LoveScout24
Kostenlos Testen
Preis im Monat 79.90€ 39.99€ 69.90€ 99.90€ 39.90€
Jahresabo möglich
Zusätzliche Kosten Im Basis-Abo Optional Optional Optional
Kündigungsfrist 12 Wochen 48 Stunden 12 Wochen 1 Monat 2 Tage
Profil-Datenschutz
Mobile App
Ausgewogene Mitgliederstruktur
Sicherheitsmaßnahmen
Besonderheiten Analysen, Coaching Dateroulette, Virtuelle Dates Wissenschaftl. Matching Handverlesene Mitglieder Anonym-Funktion
  » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE » ZUR WEBSEITE
Counter